AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma dekoVries GmbH, Apen
einschließlich aller Niederlassungen und Verkaufsbüros
Stand 03/2021
- Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die durch dekoVries und ihre Erfüllungsgehilfen erbracht werden.
- Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers werden nur Vertragsinhalt, wenn dekoVries der Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Es bedarf insbesondere keines gesonderten Widerspruchs. - Bei Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dekoVries berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen, oder die Aufträge zu streichen.
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
- Der Besteller ist – bis zu seinem schriftlichen, bei dekoVries eingehenden Widerruf – einverstanden, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet werden.
- Angebot und Vertragsabschluss
- Die Angebote der dekoVries GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn dekoVries einen Auftrag des Bestellers schriftlich per Brief, eMail oder Fax bestätigt.
- Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen, Neuberechungen oder Vertragsverlängerungen.
- Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere
Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd
maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt.
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Die genannten Preise verstehen sich ab Firmensitz oder Auslieferungslager in EURO. Fracht, Verpackung und Rollgeld gehen zu Lasten des Bestellers.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
- Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.
- Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden
gesondert berechnet. - Sofern sich die gegenüber dekoVries berechneten Preise insbesondere von
Transportdienstleistern nach Vertragsschluss um mehr als 5 % erhöht haben, ist
dekoVries berechtigt, diese Kostensteigerung weiterzugeben. Dies gilt entsprechend für Preissenkungen. DekoVries wird den Besteller über eine Preisanpassung unverzüglich informieren. Der Besteller ist berechtigt darauf die Lösung von dem Vertrag zu klären. - Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage.
- Die Abrechnung aller Lieferungen und Leistungen erfolgt per Rechnung oder Barzahlung bei Übergabe.
- Forderungen sind sofort nach Erhalt der Rechnungen fällig.
- Skonti werden nur nach schriftlicher Vereinbarung gewährt.
- Sämtliche Bankkosten, die bei Barzahlungen aus dem Ausland anfallen, sind durch den Besteller zu tragen.
- dekovries behält sich vor, Lieferungen und Leistungen im Einzelfall gegen Nachnahme oder Vorauskasse durchzuführen.
- Der Besteller kann nur mit Gegenansprüchen aufrechnen oder Zahlungen wegen solcher Ansprüche zurückbehalten, soweit sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Der Besteller ist nicht berechtigt, den Kaufpreis wegen etwaiger Gegenansprüche, die nicht aus der einzelnen Bestellung herrühren, zurückzubehalten.
- Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Bestellers. dekoVries wird den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten bei Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
- Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto von
dekoVries gutgeschrieben ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks und Wechseln. - Der Besteller trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
- dekovries ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
- Eigentumsvorbehalt
- dekoVries behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor; bei Bezahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die dekoVries nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die gelieferten Waren zurückzunehmen. ln der Zurücknahme der Waren durch dekoVries liegt ein Rücktritt vom Vertrag. dekoVries ist nach Rücknahme der Waren zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. - Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung bezüglich Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller schon jetzt in Höhe des mit dekoVries vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an dekoVries ab. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. dekoVries nimmt diese Abtretung an. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der dekoVries, die Forderung selber einzuziehen, bleibt davon unberührt. dekovries wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
- Die Be- und Verarbeitung der Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrag für dekoVries als Hersteller. ln diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht dekoVries gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt dekoVries das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller der dekoVries anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Miteigentum für dekoVries verwahrt. Zur Sicherung der Forderung gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an dekoVries ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; dekoVries nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum der
dekovries hinweisen und dekoVries unverzüglich benachrichtigen. - Bei nicht unwesentlichem vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere
Zahlungsverzug – ist dekoVries berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und
gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu verlangen.
- dekoVries behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller
- Liefer- und Leistungszeit
- Alle Liefer-und Leistungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Der Beginn der von dekoVries angebenden Liefer- und Leistungszeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Verlängert sich die Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der dekoVries GmbH zu
vertreten sind, kann der Besteller hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Firma dekoVries nur berufen, wenn sie den Besteller unverzüglich benachrichtigt. Bei Leistungsverzug, den die Firma dekoVries zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht vom Rücktritt des Vertrages. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach Maßgabe der Ziffer 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt hiervon unberührt. - Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so ist dekoVries berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Gefahrenübergang
- Die Gefahr geht spätestens auf den Besteller über, sobald dekoVries die Ware dem
Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat, wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist.
- Die Gefahr geht spätestens auf den Besteller über, sobald dekoVries die Ware dem
- Gewährleistung und Haftung
- Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. War der Mangel für den Besteller bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist dieser Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
- Geringe Abweichungen bei der Ausführung, dem Farbton, der Ausrüstung oder des Designs sind keine Mängel und dürfen daher nicht beanstandet werden.
- Ohne ausdrückliche Zustimmung der dekoVries darf an der bemängelten Ware nichts
geändert werden. - Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist dekovries nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zu Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
- Bei fehlgeschlagener Nachbesserung / Ersatzleistung ist der Besteller – unbeschadet
etwaiger Schadenersatzansprüche – nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. - Soweit dekoVries einen gerügten Mangel anerkennt, werden alle zur Nachbesserung
notwendigen Lohn- und Materialkosten übernommen. Frachtkosten und-risiken gehen zu Lasten des Bestellers. - Bei Selbstbausätzen wird die gesetzliche Gewährleistung nur bei entsprechendem
Sachkundenachweis übernommen. - Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab
Gefahrenübergang. Diese Frist gilt nicht für Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seinen Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. ln den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.
- Haftungsfreizeichnung/-begrenzung
- dekoVries haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller
Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit dekoVries keine vorsätzlichen Vertragsverletzungen angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt. dekoVries haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folgen von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. - Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bleibt ungerührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz. - Soweit nicht vorstehend abweichend geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
- dekoVries haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller
- Höhere Gewalt
- Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt, sind die Parteien gehalten, eine
einvernehmliche Vertragsanpassung herbeizuführen. Kann eine einvernehmliche
Vertragsanpassung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis über den Fall der höheren Gewalt erzielt werden, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
- Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt, sind die Parteien gehalten, eine
- Kündigung der Geschäftsverbindung
- dekoVries ist zur fristlosen Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst und wenn dekoVries Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen.
Im Fall der Kündigung der Geschäftsverbindung werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen der dekoVries gegenüber dem Besteller sofort und in einem Betrag fällig. Hält dekoVries trotz des Vorliegens eines Kündigungsgrundes weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
- dekoVries ist zur fristlosen Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst und wenn dekoVries Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen.
- Gerichtsstand/Anwendbares Recht
- Ist der Besteller Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen Gerichtsstand, so wird für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung als Gerichtsstand Bremen vereinbart. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen. - Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbeziehungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.